Von „einer Auftragsjagd nach teuren Einträgen“ kann diesseitig in keinem Fall die Rede sein. Viel eher verzeichnet die BBZ-Verlagsgesellschaft seit Jahrzehnten maßgebliche Erfolge und eine Vielzahl langjähriger Kunden – ganz abgesehen von den 97% Kundenzufriedenheit.
Dass in dem zweifelhaften Artikel sowohl Name des Inhabers als auch Adresse falsch sind, steht bezeichnend für die mangelhafte Recherche des Rechtsanwalts Radziwill. Scheinbar geht es hier um eine „Panikmache“ der Freiberufler und Gewerbetreibenden und die Verbreitung eines Gefühls von Unsicherheit. Es wird das Gefühl vorgegaukelt, einen sicheren Ansprechpartner zu haben und sich mit gutem Gewissen an diesen wenden zu können – anschließend werden Anwaltskosten in immenser Höhe verlangt, jedoch nie der Prozessweg beschritten.
Mit besagter Masche einer Panikmache, welche völlig fehl am Platze ist, werden Klienten generiert und diese nahezu abgezockt – denn die Anwaltskosten in unverschämter Höhe für eine völlig unnötige Auftragserteilung müssen selbstverständlich bezahlt werden.
Zu den angegebenen Preisen lässt sich feststellen, dass diese ebenfalls nicht der Richtigkeit entsprechen und einer mangel- und lückenhaften Recherche entstammen.
„[…] Einwände der Betroffenen werden von der Firma Teambusiness24 des Harald Gregorek mit deutlichen Worten zurückgewiesen.“
Sollten Kunden ein Anliegen haben, so sind die Mitarbeiter der BBZ-Verlagsgesellschaft stets telefonisch sowie schriftlich zu erreichen. Einwände können frei geäußert werden – jedoch ist uns an dieser Stelle nicht bekannt, welche Einwände angeblich zurückgewiesen wurden.
Auch hier, wie an vielen weiteren Stellen des Artikels, werden Situationen erfunden und als Tatsache dargestellt, ohne konkrete Angaben machen zu können.
Das an dieser Stelle zitierte Schreiben verdeutlicht, dass jeder Kunde ein Recht auf eine eigenständige und freie Entscheidung hat – unter Zwang oder mit zwielichtigen Methoden generiert man keine Kunden. Eine solche Vorgehensweise wird von der BBZ-Verlagsgesellschaft, dessen Inhaber seit vielen Jahren ein erfolgreicher und geschätzter Geschäftsmann ist, definitiv nicht gebilligt oder gar angewandt. Auch hier stellt sich erneut die Frage, wo tatsächliche Beweise bleiben.
„[…] Wenn nicht gezahlt wird, haben die Betroffenen mit einem Druckszenario zu rechnen.“
Es ist üblich, dass offene Rechnungen für bereits erbrachte Dienstleistungen bei Nichtzahlung selbstverständlich angemahnt werden. Ein Zahlungsziel kann immer individuell vereinbart werden – auch für finanzielle Engpässe haben wir jederzeit Verständnis.
Jedoch erinnern wir nach Ablauf der vereinbarten 14 Tage freundlich und ohne damit verbundene Mahnkosten an die noch unbeglichene Rechnung – ein Druckszenario ist hier, außer für den Rechtsanwalt Radziwill, nicht zu erkennen. Nachvollziehbar ist dies jedoch in Hinblick auf die Tatsache, dass dieser für ein einzelnes Beratungsgespräch mehrere Hunderte von Euro verlangt, sollte ein Gewerbetreibender auf seine Panikmache hereinfallen.
„[…] Gerne können Sie uns unverbindlich ansprechen. Am besten mailen Sie uns vorab den kompletten Schriftwechsel; wir melden uns dann.“
Eine solche Mail und die damit verbundene Beratung kommt Sie im Zweifelsfalle teuer zu stehen – doch genau das ist das Ziel, welches die Kanzlei Radziwill, Blidon und Kleinspehn verfolgt.