Erneute Missachtung der Unterlassungsklage seitens der Kanzlei Radziwill, Blidon und Kleinspehn

Von „einer Auftragsjagd nach teuren Einträgen“ kann diesseitig in keinem Fall die Rede sein. Viel eher verzeichnet die BBZ-Verlagsgesellschaft seit Jahrzehnten maßgebliche Erfolge und eine Vielzahl langjähriger Kunden – ganz abgesehen von den 97% Kundenzufriedenheit. Dass in dem zweifelhaften Artikel sowohl Name des Inhabers als auch Adresse falsch sind, steht bezeichnend für die mangelhafte Recherche…