Nachdem es zu keine gütlichen Einigung kam, musste ein Gutachter die deutlichen Mängel der Arbeit des Fliesenlegers Manuel Quente aus Kleve im Haus des Verfassers bescheinigen. Zusammengefasst wurde hier unsachgemäß, unprofessionell und von der anspruchsvollen Aufgabe fachlich überfordert gearbeitet. Das Gutachten lässt keine Zweifel: Hier muss deutlich nachgearbeitet werden.
„Vier eigene Wände machen den Menschen frei“, sagt ein persisches Sprichwort. Egal wie man diese Worte interpretiert, zweifelsohne ist das eigene Zuhause den meisten Menschen der wichtigste Ort auf der Welt. Hier verbringen sie die meiste Zeit, erleben die schönsten Stunden und können sich in der Gestaltung der Räume entfalten und kreativ ausleben. So gilt auch das Interesse des Verfassers dieser Zeilen immer wieder dem Ausbau und der geschmackvollen Modernisierung des eigenen Einfamilienhauses. Zuletzt sollten deshalb im Jahr 2023 das Erdgeschoss sowie Bad und WC neu gefliest werden. Die Wahl fiel hierbei auf großformatige Fliesen für Wand und Boden. Mit der Ausführung der Arbeiten wurde die Firma Fliesen Quente aus Kleve beauftragt, eine Empfehlung der vom Hauseigentümer mit der Projektabwicklung beauftragten Architektin.
Bereits im Laufe der Arbeiten kam es zu einigen Unstimmigkeiten und Grund zur Beanstandung der Arbeit von Fliesenleger Manuel Quente. Bedauerlicherweise kam es dabei nicht umfassend zu einer Einigung, Mängel wurden auch nachträglich nicht fachgerecht beseitigt und zum Teil sogar vom Verursacher zurückgewiesen oder komplett bestritten. Im Ergebnis sah sich der Auftraggeber gezwungen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und einen Gutachter zu beauftragen, um die beanstandeten Mängel fachkundig prüfen und dokumentieren zu lassen. Dies geschah erstmals im Oktober 2023, in Gegenwart des Hauseigentümers, eines Zeugen, des Fliesenlegers Manuel Quente, einer Vertreterin der Kreishandwerkerschaft Kleve sowie des beauftragten Rechtsanwalts.
Im Ergebnis bestätigt das nun vorliegende Gutachten die vom Auftraggeber beanstandeten Mängel nachdrücklich:
- Abriebtests bescheinigen ein Ausfärben der Fugen an Wand und Boden. An mehreren Stellen wurden die Fugen mit feuchten Tüchern abgerieben. Die Tücher zeigten im Anschluss Verfärbungen, die auf ein Abfärben der Fugenmasse schließen lassen.
Zur Klärung wurde ein zweiter Ortstermin anberaumt, bei dem, im Dezember 2023, je ein Vertreter der Firma Ardex, Hersteller der verwendeten Fugenmasse, sowie der Firma hagebau Swertz anwesend waren. Im Rahmen dieses Nachfolgetermins wurde vom Fliesenleger Quente eine Fuge auf kompletter Länge einer Bodenfliese entfernt und unter Verwendung des bereits bei Verlegung genutzten Materials erneuert. Eine „alte“ Fuge wurde mit einem Fugenhärter behandelt.
Bei einem vier Tage später vom Hauseigentümer erneut durchgeführten und per Video dokumentierten Abriebtest zeigte sich auch an den erneuerten und nachbearbeiteten Fugen weiterhin das beschriebene Ausfärben. Das Gutachten kommt entsprechend zu dem Schluss, dass alle Fugen, unter Verwendung eines anderen Materials, erneuert werden müssen. Sollte dies nicht möglich sein, ohne die verlegten Fliesen zu beschädigen und Ersatz nicht mehr verfügbar sein, bleibt nur eine komplette Erneuerung des Bodenbelags.
- Das Gutachten bestätigt außerdem, dass erforderliche Dehnungsfugen nicht sachgerecht und für die gewählten großformatigen Fliesen in ausreichender Zahl angelegt wurden. Die vorhandenen Dehnungsfugen sind unregelmäßig, stellenweise zu schmal und mit Versatz gefertigt. Darüber hinaus wurden die Schnittkanten nicht ausreichend angeschliffen.
- Insgesamt kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass die Arbeit des Fliesenlegers Quente in Bezug auf das anspruchsvolle Megaformat der verlegten Fliesen als nicht fachgerecht anzusehen ist. Auch wenn für großformatige Fliesen bisher keine DIN-Norm oder Merkblätter existieren, sind dem beauftragten Handwerker verschiedene Nachlässigkeiten vorzuwerfen. So ist er vor allen Dingen seiner Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nicht nachgekommen. Diesen hätte er über die besonderen Herausforderungen und Risiken der Megaformatfliesen informieren müssen. Orientiert an verfügbaren Fachinformationen vom Fachverband Fliesen und Naturstein hätte Quente etwa über das Unterschreiten einer empfohlenen Mindestmaterialstärke schriftlich informieren müssen. Dies ist genauso wenig geschehen, wie auch keine Pflegehinweise übergeben wurden.
- Wie vom Auftraggeber angenommen, geht auch das Gutachten davon aus, dass Kratzspuren auf den neuen Fliesen vom Fliesenleger Quente durch den Einsatz eines nicht geeigneten Niveliersystems verursacht wurden. Aufgrund der Hochglanzoberfläche der 120 x 120 cm großen Fliesen hätte mit einem System mit speziellen Schutzplatten gearbeitet werden müssen. Dies ist fahrlässig nicht geschehen.
- Im Außenbereich des Wohnhauses wurden Verschmutzungen gepflasterter Wege verursacht, die ebenfalls dem Fliesenleger Quente zugeschrieben werden müssen und von diesem nicht entfernt wurden.
- Mit dem Auftraggeber wurde vereinbart, dass der Fliesenleger ihm gegenüber im Nachgang die Eignung eines bei der Verlegung einer Entkopplungsmatte verwendeten Fliesenklebers nachweist. Dies ist bis heute nicht geschehen.
Insgesamt kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass sich Fliesenleger Quente der besonderen Aufgabe der Verlegung großformatiger Fliesen fachlich nicht als gewachsen erwiesen hat. Darüber hinaus waren die Arbeiten rückblickend nicht geeignet, wie geschehen, sachgerecht von einer Person allein bewältigt zu werden.
Aus Schaden wird man klug
Jeder, der in den letzten Jahren für eine Aufgabe im Haushalt einen Handwerker beauftragen wollte, kann ein Lied davon singen, wie lange es aktuell dauert, bis ein Termin zustande kommt. Nicht zuletzt der Fachkräftemangel hat dazu geführt, dass Handwerksbetriebe die gut gefüllten Auftragsbücher kaum mehr in angemessener Zeit abarbeiten können. Für den Berufsstand eine lukrative Verdienstmöglichkeit, vor allen Dingen, wenn man die eigenen Qualitätsansprüche nicht zu hoch ansetzt.
Dies kann und darf für Auftraggeber aber nicht bedeuten, dass sie zufrieden sein müssen, überhaupt bedient zu werden. Wer für qualifizierte Arbeit bezahlt, der hat auch das Recht, diese zu beanspruchen. Dabei steht völlig außer Frage, dass kleine Mängel auftreten können. Professionelle Handwerker gehen auch mit Reklamationen professionell um und haben nicht umsonst sowohl die Pflicht als auch das Recht zur Nachbesserung.
Im Falle der beschriebenen Arbeit des Fliesenlegers Manuel Quente zeigt sich das Handwerk jedoch von einer bedauernswert unprofessionellen Seite. Von der Übernahme eines Auftrags, für den offensichtlich nicht die Fachliche Qualifikation vorlag, über die unsachgemäße Ausführung in mehreren elementaren Bereichen, bis hin zum Abstreiten der eigenen Fehlleistung musste der Verfasser dieses Beitrags allen Facetten des Begriffs „Pfusch“ begegnen, die man sich vorstellen kann.
Die hier beschrieben und nunmehr unabhängig dokumentierten Mängel müssen vollständig behoben werden. Wenn es erforderlich ist, wird dies auch in Folge einer gerichtlichen Auseinandersetzung betrieben. Allen Immobilienbesitzern, die im Raum Kleve auf der Suche nach einem professionellen Fliesenleger sind, mögen diese Zeilen als eindringliche Warnung dienen, sich nach einem echten Profi umzusehen und sich im Vorfeld über die Qualifikation für die individuelle Aufgabenstellung eingehend zu informieren. Fliesenleger Quente aus Kleve kann der Verfasser aus genannten Gründen nicht empfehlen, muss im Gegenteil sogar ausdrücklich warnen.